Bitte beachten Sie, dass wir postalisch eingesandte Bewerbungsunterlagen nicht zurückschicken können. Wenn Sie dies wünschen,
legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Vielen Dank!
Konditionen
MIT Aktivierungs -und Vermittlungsgutscheines der Arbeitsagentur/Jobcenter:
Kostenlos für Bewerber, da die Arbeitsagentur die Kosten übernimmt. Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein
haben Sie, wenn Sie länger als 2 Monate innerhalb der zurückliegenden 3 Monate ohne Beschäftigung waren und
Leistungen der Arbeitsagentur oder Jobcenter beziehen. Auch während Traningsmaßnahmen.
Ein Vermittlungsvertrag wird mit Ihnen geschlossen.
OHNE Aktivierungs -und Vermittlungsgutscheines:
Wird nach Absprache mit Ihnen, der Aufwand individuell entschieden.
Ein Vermittlungsvertrag wird mit Ihnen abgeschlossen.
Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot, ganz nach Ihren individuellen Anforderungen.
Aktivierungs -und Vermittlungsgutschein
Sind Sie arbeitslos und wollen unsere Firma JobNavigator mit der Jobsuche beauftragen?
Dann sind folgende Informationen für Sie wichtig:
Seit 2002 unterliegt die Arbeitsvermittlung nicht mehr ausschließliglich der Arbeitsagentur, sondern kann auch
privat betrieben werden. Bewerber, die sich aus der Arbeitslosigkeit bewerben, können zur Deckung der Ver-
mittlungskosten den Aktivirungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur einsetzen.
Der aktuelle Vermittlungsgutschein (VGS) wurde am 01.04.2012 durch den AVGS = Aktivierugs -und Vermittlungsgutschein ersetzt.
Wie bekomme ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann bei der Agentur für Arbeit, Jobcenterunter, Landkreis o.a. unter Angabe der Kundennummer persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beantragt werden.
Wann erhalte ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Ab Beginn der Arbeitsuche (3 Monate vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit) kann der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausgestellt werden, ein Rechtsanspruch auf AVGS im ALG I entsteht ab einer 6 wöchigen Arbeitslosigkeit.
Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?
Alle Menschen, die bei Ihrem zuständigen Leistungsträger arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch:
� arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger
� Selbständige oder Berufsrückkehrer
� Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
� Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
� Beschäftige in Transfer- und Auffanggesellschaften