für Bewerber

Wir unterstützen Sie aktiv bei Ihrer Jobsuche durch
    - aktuelle Stellenangebote
    - Information, Beratung und Vermittlung
    - spezielle Suche nach Ihren Vorstellungen

Beim ersten Besuche in unserem Büro sind bitte folgende Unterlagen in Kopie mitzubringen:
    - tabellarischer Lebenslauf
    - Bewerbungsfoto
    - vorhandene Arbeitszeugnisse
    - vorhandene Weiterbildungszertifikate
    - besondere Fähigkeitsnachweise etc.
    - Kopie eines gültigen Aktivierungs -und Vermittlungsgutscheines

Hinweis 
Bitte beachten Sie, dass wir postalisch eingesandte Bewerbungsunterlagen nicht zurückschicken können. Wenn Sie dies wünschen, 
legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Vielen Dank!
 
Konditionen
MIT Aktivierungs -und Vermittlungsgutscheines der Arbeitsagentur/Jobcenter:
Kostenlos für Bewerber, da die Arbeitsagentur die Kosten übernimmt. Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein
haben Sie, wenn Sie länger als 2 Monate innerhalb der zurückliegenden 3 Monate ohne Beschäftigung waren und
Leistungen der Arbeitsagentur oder Jobcenter beziehen. Auch während Traningsmaßnahmen. 
Ein Vermittlungsvertrag wird mit Ihnen geschlossen.

OHNE Aktivierungs -und Vermittlungsgutscheines:
Wird nach Absprache mit Ihnen, der Aufwand individuell entschieden.
Ein Vermittlungsvertrag wird mit Ihnen abgeschlossen.
Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot, ganz nach Ihren individuellen Anforderungen.

Aktivierungs -und Vermittlungsgutschein
Sind Sie arbeitslos und wollen unsere Firma JobNavigator mit der Jobsuche beauftragen?
Dann sind folgende Informationen für Sie wichtig:
Seit 2002 unterliegt die Arbeitsvermittlung nicht mehr ausschließliglich der Arbeitsagentur, sondern kann auch
privat betrieben werden. Bewerber, die sich aus der Arbeitslosigkeit bewerben, können zur Deckung der Ver-
mittlungskosten den Aktivirungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur einsetzen.

Der aktuelle Vermittlungsgutschein (VGS) wurde am 01.04.2012 durch den AVGS = Aktivierugs -und Vermittlungsgutschein ersetzt.
Wie bekomme ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann bei der Agentur für Arbeit, Jobcenterunter, Landkreis o.a. unter Angabe der Kundennummer persönlich, telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) beantragt werden.

Wann erhalte ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Ab Beginn der Arbeitsuche (3 Monate vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit) kann der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausgestellt werden, ein Rechtsanspruch auf AVGS im ALG I entsteht ab einer 6 wöchigen Arbeitslosigkeit.

Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?
Alle Menschen, die bei Ihrem zuständigen Leistungsträger arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch:
� arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger
� Selbständige oder Berufsrückkehrer
� Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
� Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
� Beschäftige in Transfer- und Auffanggesellschaften



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